Elektronische Signatur

 

Durch die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen lassen sich Kosten senken sowie Fehlerquoten und Prozesslaufzeiten reduzieren. Dazu werden im Wesentlichen papiergebundene Schriftstücke zunehmend digitalisiert oder durch elektronische Dokumente ersetzt und Prozesse automatisiert. Da bei vielen konventionellen Abläufen – insbesondere auf Grund gesetzlicher Schriftformerfordernisse oder zur beweiskräftigen Dokumentation von Willenserklärungen – eigenhändige Unterschriften eingesetzt werden, muss diese auch bei elektronischen Prozessen adäquat abgebildet werden können. Daher kommt der elektronischen Signatur bei der digitalen Abwicklung von Geschäftsprozessen eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere bei der qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 SigG sind hier besondere Anforderungen bei der Erstellung, Prüfung sowie dem langfristigen Erhalt des Beweiswertes zu berücksichtigen. Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse sowie der Konzeption, Realisierung und Akkreditierung Ihrer maßgeschneiderten Signaturlösung.

 
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[08. März 2011]
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